In Unternehmen gibt es zwei Säulen, die einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten. Die sind die Bereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.

Aufgaben betriebliche Arbeitsmedizin

Die Betriebliche Arbeitsmedizin befasst sich mit der Gesundheit und dem Wohlbefinden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zu den Aufgabenbereichen zählen die Prävention, Diagnose und Behandlung von Berufskrankheiten und Verletzungen im Arbeitsalltag. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Tätigkeit von Arbeitsmedizinern ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern. Zusammen mit Arbeitgebern versuchen Arbeitsmediziner Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz rechtzeitig zu ermitteln und abzustellen. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Strategieentwicklung zur Verhütung von Berufskrankheiten und berufsbedingten Verletzungsrisiken.

Aufgaben der Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit konzentriert sich auf die physische, aber auch die psychische Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen. Schwerpunkte sind die Verhütung von Arbeitsunfällen und Verletzungen körperlicher Art. Dazu gehören die Ermittlung und Beseitigung von Gefahren am Arbeitsplatz, die Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien und –verfahren sowie die Schulung für sicheres Arbeiten.

Fachleute für Arbeitssicherheit spielen eine entscheidende Rolle bei der Verhütung von Unfällen und Verletzungen am Arbeitsplatz, um Arbeitsausfälle zu verringern und die Produktivität zu steigern.

Je nach Unternehmen und Unternehmensgröße können eine oder mehrere Personen, die für diese Aufgabe geeignet sind, als Fachkräfte für Arbeitssicherheit gewählt oder bestimmt werden. Diese Personen sind dann die ersten Ansprechpartner für die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, falls es Probleme mit der Arbeitssicherheit gehen sollte. Sie vertreten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber der Geschäftsleitung.

Sie sind wichtig, um die Vorgaben der Berufsgenossenschaften im Unternehmen umzusetzen. Sie sind beispielsweise dafür verantwortlich, dass Verbandkästen mit den vorgeschriebenen Materialien bestückt sind und der Inhalt rechtzeitig vor Erreichen des Ablaufdatums ausgetauscht wird.

Berufsgenossenschaften und interne Fachkräfte für die Arbeitssicherheit

Je nach Unternehmensgröße übernehmen interne oder externe Fachleute die Aufgaben der Arbeitssicherheit. Oft spielen hier auch die Berufsgenossenschaften eine Rolle, die regelmäßige Kontrollen zu Umsetzung aller für die Arbeitssicherheit´relevanten Vorgaben durchführen. Die Fachleute der Berufsgenossenschaften arbeiten dabei eng mit denen der Unternehmen zusammen. Gemeinsam mit den internen Fachkräften werden Gefährdungsbeurteilungen vorgenommen und Sicherheitsregeln aufgestellt sowie regelmäßige Schulungen und Seminare zum Thema Arbeitssicherheit durchgeführt.

Sowohl die Arbeitsmedizin als auch die Arbeitssicherheit sind für den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von wesentlicher Bedeutung. Sie fördern die Produktivität und Effizienz am Arbeitsplatz. Durch die Zusammenarbeit dieser beiden Bereiche kann sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeit sicher und effizient ausführen können, ohne ihre Gesundheit oder ihr Wohlbefinden zu gefährden.